Firmengründung im Iran

Firmengründung in Iran

Das Mohammad Amirafshari Rechtsinstitut begleitet internationale Transaktionen in Verbindung mit dem Iran. Wir betreuen gesellschaftsrechtliche Transaktionen, Mergers & Acquisitions ebenso wie Gesellschaftsgründungen, Verträge im Bereich Entwicklung, Lizenzierung und Gebrauch von Technologie und Know-how.

Vor dem Hintergrund der deutsch-iranischen Handelsbeziehungen, der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der MENA-Region und nicht zuletzt einem Wachstum des BIP von zurzeit 5 % erscheint Iran gerade für deutsche Unternehmen als ein besonders interessanter Investitionsort. Andererseits berät die Kanzlei aber auch iranische Unternehmen, die Deutschland als eine Art Brückenkopf in den europäischen Markt nutzen.

Im Bedarfsfall wickelt das Rechtsinstitut Firmenauseinandersetzungen und die Beendigung örtlicher Geschäftstätigkeit ab. Darüber hinaus prüfen wir die Durchführbarkeit und Gesetzmäßigkeit anderer juristischer Vereinbarungen, deren Geschäftspartner Investoren oder nicht örtlich niedergelassene Firmen sind. Häufig gelten Besonderheiten, wenn der Geschäftspartner eine ausländische Firma oder ein ausländischer Investor ist, denen Rechnung zu tragen ist. Besonderheiten können sich auch jeweils aus dem nationalen Kartellrecht ergeben.

Das Wissen und die praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, neben der Erfahrung und den Fähigkeiten in der Prozessvertretung, ermöglichen es uns, internationale Transaktionen durchzuführen und die von den Mandaten erwünschten Resultate zu erreichen.